Spenden
Viele Projekte lassen sich bei ehrenamtlicher Arbeit nur mit Spenden verwirklichen. Auch Sie können die Arbeit der Rudower SPD mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen. Wir danken Ihnen herzlich für die finanzielle Unterstützung!
Spendenkonto:
SPD Rudow
IBAN: DE85100100100007782108
BIC: PBNKDEFF
Im Feld Überweisungszweck bitte „Spende“ sowie unbedingt auch Ihre Adresse angeben.
WICHTIGE HINWEISE ZUM THEMA SPENDEN
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung aus.
Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail, Fax) über die Spende.
Wir danken Ihnen für Ihre finanzielle Unterstützung!